Gremiensitzungen per Ton-Bild-Übertragung – Hybridsitzungen
Infolge der Corona-Pandemien wurde im Frühjahr 2021 die bayerische Gemeindeordnung geändert. Hybridsitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind nun zulässig, sofern die jeweilige Gemeinde dies will. Das heißt, dass sich Gemeinderatsmitglieder dann auch online von zuhause oder unterwegs zu den Sitzungen zuschalten können. Im Extremfall müssten nur Frau Bürgermeisterin und die Verwaltung anwesend sein. Alle