Mit gut gefüllten Zuschauerreihen begann die Haager Bauauschusssitzung am 24.10.2022. Besonders zwei Tagesordnungspunkte hatten das Interesse geweckt: die Sanierung der Windener Dofstraße und der neue Anlauf für den Bebauungsplan „südlich der Lerchenberger Straße II“. Aber dem Interesse wich sehr bald Enttäuschung: ein TOP abgesetzt, ein anderer ein Versehen, ein dritter behandelt, obwohl nicht angekündigt. Im Einzelnen:
1. Die Sanierung der Windener Dorfstraße stand wegen eines Versehens auf der Tagesordnung. Die interessierten Zuhörer aus Winden waren umsonst in den Bürgersaal gekommen, um zu erfahren, dass stattdessen die Sanierung der Westendstraße (Ostabschnitt) zur Behandlung vorgesehen war.
2. Anlieger der Westendstraße waren dafür nicht anwesend. Wie denn auch, wenn die Tagesordnung die Sanierung der Windener Dorfstraße ausgewiesen hatte? Als CSU-Fraktion setzten wir uns dafür, dass die Planung für die Westendstraße in einer späteren Sitzung vorgestellt wird, um zuvor die Anlieger über die Behandlung im Ausschuss ordnungsgemäß informieren zu können. Leider vergeblich. Die Planung wurde trotzdem vorgestellt. Nur die förmiliche Planbilligung zurückgestellt.
3. Und entgegen der Ankündigung wurde auch der Bebauungplan südlich der Lerchenberger Straße nicht behandelt. Von der Bürgermeisterin kurzfristig abgesetzt. Mit der Begründung, der Investor sehe sich nicht derzeit in der Lage zu einer wirtschaftlichen Umsetzung. Damit setzt sich die Pannenserie rund um das Baugebiet fort. Zur Erinnerung: ein erster Anlauf für einen Bebauungsplan war Ende 2021 gescheitert, da notwenige Unterlagen für einen rechtssichere Satzung fehlten. Ein neuer Anlauf startete heuer nach intensiven Diskussionen und muss bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Stefan Högenauer, Klaus Breitreiner und Andreas Sax als CSU-Vertreter kritisierten die jetztige Absetzung, da bei einem Bebauungsplan die gemeindliche Planungshoheit im Vordergrund steht. Die Zeit drängt und sollte dringend zur inhaltlichen Diskussion genutzt werden. Stefan Högenauer: „Die Gemeinde sollte ihre städtebauliche Entwicklung nicht von tagesaktuellen Zurufen von Investoren abhängig machen. Die Planungshoheit liegt ausschließlich bei der Gemeinde.“
Die Fortsetzung der Geschichte bleibt abzuwarten: wer gibt wann wieder grünes Licht für die Fortführung des Verfahrens? Reicht dann die Zeit bis Ende 2023? Gelingt es diesmal, einen rechtssicheren Bebauungsplan aufzustellen? Je länger man wartet, desto unwahrscheinlicher…